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Bezahlterminal HecPay von MENNEKES

Abrechnung von Ladevorgängen im öffentlichen Bereich.

Elektromobilität revolutioniert die Art und Weise, wie wir uns fort­bewegen. Doch mit der steigenden Anzahl von Elektro­fahr­zeugen wächst auch die Not­wendig­keit einer effi­zienten und bequemen Methode, um die Lade­vorgänge abzurechnen. Deshalb hat MENNEKES die Profes­sional-Produkt­familie um eine weitere Lösung zur Bewirt­schaftung der Hard­ware erweitert: das Bezahl­terminal HecPay von Hectronic, verfüg­bar im ersten Quartal 2024. Der Vor­teil: HecPay ermöglicht das kontakt­lose und barriere­freie Zahlen von Lade­vorgängen per Debit- oder Kredit­karte.

Mennekes Bezahlterminal HecPay

Kontaktloses Zahlen von Ladevorgängen per Debit- und Kreditkarte

HecPay ist eine Bezahl­möglich­keit, die speziell für die Anfor­derungen der Elektro­mobilität ent­wickelt wurde und zielt darauf ab, die E-Mobilität für alle Beteiligten noch kom­fortabler zu gestalten: sowohl für Lade­anbieter als auch für E-Fahrzeug­fahrer. Sie bietet eine benutzer­freund­liche und sichere Methode, um Lade­vor­gänge ad-hoc zu auto­risieren und ab­zu­rechnen, unab­hängig vom Fahr­strom­anbieter. Als separat installier­bares Bezahl­terminal wird HecPay einfach in unmittel­barer Nähe zur Lade­station bzw. zum Lade­stations­verbund am Stand­ort errichtet. Der Vor­teil: Schon bestehende Lade­infra­struktur kann mit dieser Bezahl­möglich­keit nach­gerüstet werden.

Mennekes Amtron Professional Twincharge

Bezahlterminal HecPay – die Vorteile für Betreiber

Betreiber von Ladeinfrastruktur im öffent­lichen und auch halb­öffent­lichen Bereich – wie z. B. Städte und Kommunen, Park­platz­betreiber, Unter­nehmen mit Kunden- und Mit­arbeiter­park­plätzen sowie kleine Lade­parks – profitieren gleicher­maßen von der unab­hängigen Bezahl­lösung HecPay. Das Bezahl­terminal ermög­licht im öffent­lichen Bereich schon heute das, was in den neuen euro­päischen Anfor­derungen aus der Verord­nung über den Auf­bau der Infra­struktur für alternative Kraft­stoffe (AFIR) zum Ad-hoc Zahlen an öffent­lich zugäng­lichen Lade­punkten gefordert ist und ab dem 13. April 2024 umgesetzt werden muss. Mittels dem Bezahl­terminal kann zudem eine in der AFIR vor­geschriebene Preis­anzeige direkt vor Ort am Lade­standort per Dis­play erfolgen – natür­lich auch mehr­sprachig für inter­nationale Elektro­auto-Fahrer. Auch im halb­öffentlichen Bereich steigt die Nach­frage nach dieser Bezahl­lösung, z. B. als Lösung für Besucher- und Gäste­park­plätze. Hier ist die Um­setzung aller­dings nicht gesetzlich vor­geschrieben.

Vorteile für Betreiber mit HecPay

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Einfaches Aufrüsten bestehender oder schon im Auf­bau befind­licher Lade­infra­struktur
  • Kostenersparnis: Bestands­infra­struktur weiter nutzen und mehrere Lade­punkte mit einem zentralen Terminal steuern
  • Erfüllung der Anforderungen des Eich­rechts in DE
  • Unabhängigkeit beim eMobility-Back­end durch offene Schnitt­stellen: Betreiber hat die Wahl bzgl. des Back­ends (Voraus­setzung vorherige Integrations­test)
  • Anbindung an vorhandenes eMobility-Back­end zwecks ein­heitlicher Tari­fierung und Rechnungs­stellung von zentraler Stelle
  • Flexibilität in der Wahl des Payment-Partners
  • Sichere und normkonforme Lösung durch Ein­haltung aller verpflich­tenden Standard

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